Bundesrat führt Mindestmengen für stoffliche Verwertung von Verpackungen ein

Bern - Kunststoffverpackungen müssen ab 2027 zu mindestens 55 Prozent stofflich verwertet werden, Getränkekartons zu 70 Prozent. Für Glasverpackungen wird eine vorgezogene Entsorgungsgebühr eingeführt, ausser bei Getränken. Der Bundesrat hat entsprechende Anpassungen von Verordnungen beschlossen.

(CONNECT) Der Bundesrat hat laut einer Mitteilung am 24. Juni mehrere Verordnungsanpassungen verabschiedet. Diese sollen dazu beitragen, Abfall zu vermeiden und die stoffliche Wiederverwertung zu stärken.

Die neue Verpackungsverordnung ersetzt die Verordnung über Getränkeverpackungen von 2000. Sie sieht unter anderem vor, dass Kunststoffverpackungen künftig zu mindestens 55 Prozent stofflich verwertet werden müssen, Getränkekartons zu mindestens 70 Prozent. Hersteller und Händler von Einwegverpackungen aus Kunststoff müssen künftig separate Sammlungen anbieten. Zudem müssen Verpackungen vermehrt aus wiederverwertetem Material hergestellt werden. Für Glasverpackungen wird eine vorgezogene Entsorgungsgebühr eingeführt. Ausgenommen sind Getränkeverpackungen.

Die Verpackungsverordnung tritt Anfang 2027 in Kraft. Sie geht auf zwei Vorstösse des Parlaments von 2020 zurück, die Motion „Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren“ und die parlamentarische Initiative „Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken“.

Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen schreibt unter anderem vor, Abfälle möglichst zu vermeiden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollen sie wiederverwendet oder wiederverwertet werden. Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen müssen künftig Zink und andere verwertbare Metalle aus der Asche zurückgewinnen. Die Änderungen dieser Verordnung treten auf den 1. August in Kraft. ce/ug